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Sind
Sie ein Patient, der in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist, gilt als Regelversorgung - aus den
Kostengründen eines überforderten staatlichen Systems - das
Verschließen der Höhlung / Kavität Ihres Zahnes mit dem
quecksilberhaltigen Amalgam.
Grundsätzlich ist Amalgam, was die Dauerhaftigkeit,
Belastbarkeit und Abriebstärke betrifft, kein schlechtes
Material.
Amalgam wird von den zum Sparen verurteilten Repräsentanten
der gesetzlichen Krankenversicherung als das beste
Füllungsmaterial bezeichnet, weil es noch nichts Besseres zum
gleichen Preis gibt.
Aber
Amalgam hat heftige Diskussionen ausgelöst wegen seiner
giftigen Anteile an Quecksilber und seiner allergischen
Potenz, die einen erheblichen Risikofaktor für die Gesundheit
darstellen.
In der
Literatur / Presse beschriebene Symptome:
Das
Problem liegt jedoch darin, dass diese Symptome auch auf viele
andere Krankheiten zutreffen können, und deshalb ist aus
unserer Sicht vor jeder in der Presse dargestellten,
möglicherweise übereilten Schlußfolgerung zu warnen.
Andererseits ist aber eine ganzheitliche Betrachtung solcher
Symptome unverzichtbar.
Amalgame können - wie jedes andere Metall auch - besonders
dann, wenn sie sich mit anderen Metallen im Mund in direktem
Kontakt befinden, einen Ionenfluss auslösen.
Pro oder
Contra Amalgam
Eine
generelle, bei jedem Patienten eintretende Schädigung durch
Amalgam-Füllungen lässt sich nicht nachweisen.
Nicht
alle Menschen reagieren auf Quecksilber gleich. Doch viele
Menschen, die besonders auf ihre Gesundheit achten und
beispielsweise aktiv Prophylaxe betreiben, sind mißtrauisch
geworden.
Verunsicherung der Öffentlichkeit durch die gesetzliche
Auflage, Amalgamabscheider in der zahnärztlichen Praxis zu
installieren
Die
staatliche Umweltschutz- und Trinkwasserschutzverordnung hat
in Deutschland, auch in unserer Praxis, viel Verunsicherung
ausgelöst, wonach jeder Zahnarztstuhl mit Amalgamabscheidern
ausgerüstet werden mußte.
Interessierten gesetzlich versicherten Patienten schlagen wir
nach Diagnose und unseren Behandlungsvorschlägen eine
Bedenkzeit von wenigstens einer Woche vor, damit sie sich mit
ihrer Krankenkasse besprechen und in Ruhe über Alternativen
nachdenken können.
Amalgam -
Austausch
Das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BIAM) hat
den Gebrauch von Amalgam erheblich eingeschränkt. Die neueste
"Gebrauchsanweisung" beinhaltet u.a.:
-
Amalgam im
Kaubereich nur dann verwenden, wenn keine andere
plastische Füllungsart möglich ist.
-
Nicht in
der Nähe chemisch höherwertiger Werkstoffe (z.B. Gold)
verwenden.
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Nicht
während Schwangerschaft und Stillzeit.
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Ein
gesundheitliches Risiko durch Amalgam wird NICHT
mehr ausgeschlossen.
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Nicht bei
Kindern.
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Nicht bei
eingeschränkter Nierenfunktion.
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Nicht bei
Quecksilberallergie.
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Bei
eintretenden gesundheitlichen Schäden durch Amalgam haftet
der Hersteller und derjenige, der es in den Mund
einbringt.
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Viele
Menschen werden jetzt kein neues Amalgam im Munde haben
wollen, und
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viele
werden den Austausch des Amalgams wünschen, das sie im
Munde haben.
Dieser
Austausch sollte aber unbedingt mit begleitenden Maßnahmen
einhergehen, denn im Körper befindliches Quecksilber braucht
über 16 Jahre, bis es sich zur Hälfte abgebaut hat.
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